Allgemeines
Die im Folgenden erläuterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf das konkrete Weiterbildungsprogramm ‘PREP for APP’ des Vereins VCCÖ – „Verein Contemporary Circus in Österreich“. Die Statuten des Vereines haben in diesem Rahmen ihre Gültigkeit. Entgegenstehenden AGB wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Sicherheit in den Praxis-Kursen
Die im Circus-Trainings-Centrum Salzburg befindlichen Geräte sind mit absoluter Sorgfalt und ordnungsgemäß zu verwenden. Sie dürfen nur durch Aufforderung und unter Aufsicht von TrainerInnen, ReferentInnen oder LehrerInnen benutzt werden. Des Weiteren gelten folgende Regeln in der Trainingsstätte:
- SICHERHEIT
- RESPEKT
- PÜNKTLICHKEIT
- ORDNUNG & SAUBERKEIT
Haftungsausschluss
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Teilnehmer während des Programms erleiden, wird seitens des Vereins nur gehaftet, wenn die Schäden direkt durch den Verein, grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In jeglichen anderen Fällen wird insbesondere bei Nichtbeachtung der mündlichen Anordnungen der TrainerInnen/ ReferentInnen/ LehrerInnen nicht gehaftet.
Garantie-Ausschluss
Es wird KEINERLEI Garantie für eine erfolgreiche Bewerbung und Aufnahme an einer Circusschule übernommen.
Absagen / Cancellation Policy
Für die einzelnen Module bestehen Mindest- und Maximal-TeilnehmerInnen Anzahlen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl eines Moduls nicht erreicht werden, behaltet sich die Projektleitung das Recht vor, das Modul abzusagen bzw. Inhalte abzuändern.
Basic Online: mindestens 10, max. 20 TeilnehmerInnen.
Trainee: mindestens 8, max. 15 TeilnehmerInnen
Trainee Plus: keine Mindestanzahl, max. 7 TeilnehmerInnen
Versicherungsschutz
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmerinnen müssen selbst ausreichend versichert sein. Die teilnehmende Person ist dem Veranstalter gegenüber für den ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Ausgenommen sind die Teilnehmer des Trainee Plus Moduls. Hier besteht eine Unfallversicherung über den Verein MOTA
Kündigung/Rücktritt
Nach verbindlicher Anmeldung – bestätigt per E-mail durch das Projekt- Büro – für eines oder mehrere der Module des Programmes ‘PREP for APP’ kann keine komplette Rückerstattung der Kosten erfolgen.
Letzte Kündigungsmöglichkeit besteht 1 Monat VOR Beginn des Programms, wobei in diesem Fall nur 50 % der Anmeldegebühren rückerstattet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der komplette Kursbetrag einbehalten.
Zahlungsweise
Generell erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags für eines oder mehrere Module bis spätestens 2 Wochen vor Programm-Beginn.
In Einzelfällen können monatliche Ratenzahlungen mittels Einziehungsauftrag vereinbart werden. Ein Aussetzen einzelner Monate oder nur teilweise Teilnahme und anteilige Zahlungen werden NICHT akzeptiert.
Die Rechnungen für die Modulbeiträge werden mit der offiziellen Teilnahmebestätigung vom Projekt- Büro erstellt und automatisch versandt.
Minderjährigkeit
Bei Minderjährigen BewerberInnen wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen am Anmeldeformular benötigt.
Bild und Videorechte
Mit dem unterschriebenen Anmeldeformular wird die ausdrückliche Zustimmung erteilt, dass die von den TeilnehmerInnen gemachten Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet werden. Die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen dürfen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video- Übertragungen ins Internet und Fernseh- Übertragungen. Widerspruch hierzu muss schriftlich an die Projektleitung erfolgen.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet.
Ausnahme sind Video-Aufnahmen von den TeilnehmerInnen selbst auf denen NUR diese zu sehen sind bzw. die im Rahmen des Programms erarbeitet werden – z.B.: Bewerbungsvideos, Videos für Trainingsanalysen, Act-Videos, etc.
Für jegliche andere Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Vereines, bzw. der Programmleiterinnen notwendig!
Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.